Erträgt es diese Gesellschaft lange, wenn die Geister der Vergangenheit auf ihrer Ordnung lasten? Aber klar, die gesellschaftliche Ordnung, das ist die Manifestation der Vergangenheit. Nur die SPD, die weiß das nicht, schließlich geht es ihr genau so.
Eigennutz
Gegen Chefredakteur Oliver Schröm von der Recherchegruppe Correctiv ermittelt nun die Staatsanwaltschaft „wegen des Verdachts der Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und unbefugter Verwertung“ nach § 17 UWG.[1] Die Bedingung, die laut § 17 UWG erfüllt sein muss, damit Journalismus über Geschäftsgeheimnisse strafbar wird, heißt „aus Eigennutz“. Im Zusammenhang mit Wettbewerbsrecht wurde dies so interpretiert, dass Eigennutz durch ein wirtschaftliches Interesse konstituiert wird. Ganz ähnlich liegt der Fall bei § 219a StGB betreffend „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“: Dort sind Informationen verboten, sofern sie „seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ verbreitet werden. Die Ärztin Kristina Hänel wurde nicht wegen des Anbietens von Abtreibungen in „grob anstößiger Weise“ verurteilt, sondern als Werbung, von der sie einen Vermögensvorteil haben könnte („kommerzialisieren“).[2]
Zusammenfassen lassen sich beide Fälle am Punkt der „wirtschaftlichen Interessen“, die als Bedingung für Strafbarkeit dieser Handlungen gegeben sein müssen. Allerlei Dinge dürfen hierzulande nicht aus wirtschaftlichen Interessen geschehen. Sex zum Beispiel. Wer wirtschaftlich von Sex profitiert, braucht dafür erstmal eine behördliche Lizenz.[3] Wer „seines Vermögensvorteils wegen“ (dieselbe Formulierung wie in § 219a) „eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht“, wird als Zuhälter mit Gefängnis bestraft (§ 181a StGB). Bemerkenswert ist das deshalb, weil die Zustimmung der Betroffenen laut Gesetz keine Rolle spielt, wenn etwas „seines Vermögensvorteils wegen“ gemacht wird. Das Gesetz ist also in solchen Fällen nicht dafür da, Menschen vor etwas zu schützen. Vielmehr ist es dafür da, die Gesellschaftsordnung vor diesen Handlungen aus wirtschaftlichen Interessen zu schützen.
Selbstlosigkeit
Die wirtschaftlichen Interessen untergraben nämlich das gesellschaftliche Fundament, die „ideellen Interessen“. Beispielsweise ist eine Organisation dann gemeinnützig, „wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern“ (§ 52 AO), mit Betonung auf „selbstlos“.
Nun kann man leicht Zweifel entwickeln, wie selbstlos das denn alles sein mag, was so abseits von „wirtschaftlichen Interessen“ geschieht. Wenn Friedrich Merz CDU-Vorsitzender geworden wäre, hätte das den „wirtschaftlichen Interessen“ von BlackRock gedient, so weit sind sich hoffentlich alle einig. Aber ist Annegret Kramp-Karrenbauers Wahl deshalb ein Zeichen für Selbstlosigkeit in der Politik? Wohl kaum. Macht und Ansehen, gute Kontakte und die Möglichkeit, seine Ansichten über Massenmedien verbreiten zu lassen, sind wichtige Eigeninteressen, nur eben noch keine Vermögensvorteile. Es wird aber auch niemand bestreiten, dass man aus den genannten nichtwirtschaftlichen Eigeninteressen leicht seine wirtschaftlichen Vorteile ziehen kann, da muss man sich nur die Laufbahn von Friedrich Merz ansehen.
Ein weiteres Beispiel für die Verbindung von hehren „ideellen Interessen“ und verpönten „wirtschaftlichen Interessen“ mag da leicht in den Sinn kommen: Annette Schavan hat sich ja immer gern als von reinen wissenschaftlichen Interessen angetriebene Theologin inszeniert. Dass das alles Quatsch war und sie den Doktor nicht aus lauterem Interesse am Thema gemacht hat, sondern weil er die entsprechenden Chancen in der Politik versprach, sollte regelmäßigen Lesern inzwischen klar sein.
Untrennbar
Aber Schavan oder Merz oder Kramp-Karrenbauer deshalb als fiese, von wirtschaftlichen Interessen angetriebene Bösewichter anzusehen, das ist gar nicht der Punkt. Die haben nämlich auch alle drei Meinungen, Ideale, Überzeugungen, die sie in der Politik diskutieren und präsentieren können. Nur sind diese Meinungen, Ideale, Überzeugungen niemals unabhängig von ihren Eigeninteressen. Sie existieren nicht in Reinform, weil die Eigeninteressen keine Verschmutzungen von Überzeugungen sind, sondern die Voraussetzungen dafür, dass man als Mensch existieren und Überzeugungen haben kann. Und dazu singt der Arbeiterkinderchor:
„Und weil der Mensch ein Mensch ist,
drum braucht er was zu essen, bitte sehr!
Es macht ihn ein Geschwätz nicht satt,
das schafft kein Essen her.“
Die dreckigen Gossenjungen und -mädchen sollten damit bewusst gemacht haben, dass Politik, Wissenschaft, Vereinswesen, Religion und Recht nicht in einem hehren Reich der Ideen stattfinden. Ebensowenig begeht aber der Kriminelle „seines Vermögensvorteils wegen“ im schmutzigen Sündenpfuhl der Großstadt von Gier und Bosheit („seinen wirtschaftlichen Interessen“) angetriebene Verbrechen, umgeben von einem Dickens-Panorama aus Armut, Prostitution und Industrie.
Oben und Unten
Es sind nur die gewohnten alltäglichen Vorstellungen vom gesellschaftlichen Oben und Unten, reinem Geistigem und schmutzigem Körperlichem, von legitimer Macht und illegitimer Ohnmacht, die die gesellschaftliche Ordnung konstituieren. Aus dieser Ordnung stammen die Gesetze. Und wenn sie heute aufeinanderprallen mit dem Gefühlen, die viele zu Recht und Unrecht haben, dann deshalb, weil sich die Gesellschaft in den letzten 150 Jahren radikal gewandelt hat.
Um die Rechtsordnung aufrecht zu erhalten, müssen alle nach dem Inhalt der Gesetze verurteilt werden. Die Ärztin, die im Internet erwähnt, dass sie bereit ist, Abtreibungen durchzuführen, wird durch die Geldstrafe zur Engelmacherin stilisiert, die in nebligen Nächten durch Kopfsteinpflastergassen schleicht, um ihr blutiges Werk der Verzweiflung zu tun, selbstverständlich assoziiert mit Elend und Prostitution. Der Chefredakteur, der die in Schweizer Banken verübten Steuerverbrechen recherchiert, wird durch § 17 UWG zum feigen Spitzel, der mit hochgeschlagenem Kragen nachts an der Straßenecke lauert, um Geheimnisse zu erwerben, die er dann gegen seinen Judaslohn weiterverkaufen kann. Da hilft kein Jammern und kein Klagen. Die Schweizer Bank und der Inhaber großer Vermögen, die sind oben, fern von Schmutz und Kriminalität. Die bekommen bald ein neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, damit der Spitzel eine Information, die von wirtschaftlichem Wert ist, nicht so einfach stehlen kann wie ein schnödes Geldsäckel. Und in der Ferne singt der Arbeiterkinderchor:
„Denn die einen sind im Dunkeln
Und die andern sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte
Die im Dunkeln sieht man nicht.“
Manchmal kommt es aber so, dass der Narr auftritt, den Schah einen Ziegenficker nennt, und sich alle einig sind, dass der Straftatbestand der Majestätsbeleidigung (§ 103 StGB) abgeschafft gehört, 100 Jahre nachdem die Majestäten vom Hof gejagt wurden.
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